Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Das Hebammenhaus GesbR
Dott.ssa Mag. Cecilia Gori, Melanie Pfeiffer BSc, MSc, Sabrina De Zordo BSc
Tirolerstraße 92/2
9500 Villach
Österreich
Telefon: +43 660 5757711
E-Mail: willkommen@dashebammenhaus.at
Wenn Sie uns per E-Mail/ Hebamio kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Diese Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben und nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Sie haben gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf:
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt sich nicht auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung aus.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42
1030 Wien
www.dsb.gv.at
1. Allgemeines:
1.1. Sabrina De Zordo, Cecilia Gori & Melanie Pfeiffer sind freiberufliche Hebamme mit Sitz in 9500 Villach, Tirolerstraße 92/2 und 9587 Riegersdorf und sind in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sabrina De Zordo, Cecilia Gori & Melanie Pfeiffer (im Weiteren als „Kassenhebammen“ bezeichnet) und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klient*in“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen den Kassenhebammen und der Klientin kommt nach erfolgtem kostenpflichtigen Erstgespräch oder MKP-Beratungsgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zu Stande.
2.2. Die Kassenhebammen sind berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand:
3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen den Kassenhebammen und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog.
3.2. Die Kassenhebammen sind bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung auch am Wohnsitz der Klientin erfolgt. Die Kassenhebammen verfügen über eine Ordination in welcher die Erstgespräche, sowie die vereinbarten Termine stattfinden.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin:
4.1. Die Klientin ist verpflichtet, den Kassenhebammen wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Kassenhebammen für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Kassenhebammen müssen alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
4.2. Die Klientin hat den Kassenhebammen im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
4.3. Die Klientin verpflichtet sich den Kassenhebammen allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse sind die Kassenhebammen gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.
4.5. Bei Verhinderung der Kassenhebammen hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Sollte die Klientin die zuständige Kassenhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Kassenhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
4.7. Sollte die Kassenhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kassenhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Kassenhebammen nicht erreichbar sind, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik/den nächstgelegenen Facharzt aufsuchen.
4.8. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per SMS oder WhatsApp.
4.9. Die Kassenhebammen können vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine:
5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
5.2. Sollte ein Termin aus wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der zuständigen Kassenhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin den Kassenhebammen einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 80 pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
6. Vertretungsbefugnis:
6.1. Die zuständige Kassenhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die zuständige Kassenhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
6.2. Bei Verhinderung der zuständigen Kassenhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Kassenhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik/ einen Facharzt als professionelle Weiterversorgung gilt.
7. Dienstverhinderung:
7.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die zuständige Kassenhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanten Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:
8.1. Die von den Kassenhebammen erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Kassenhebammen mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
8.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Kassenhebammen, obwohl sie zur Erbringung bereit waren, so gebührt den Kassenhebammen eine Vergütung gemäß Punkt 5.3 .
8.3. Die Kosten für Zusatzleistungen der Kassenhebammen werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen:
9.1. Die Kosten für abrechenbare Leistungen der Kassenhebammen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt über ein Abrechnungssystem mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei privat versicherten Frauen oder etwaigen angefallenen Privatleistungen werden diese Leistungen entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung direkt der Frau in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch Zusatzversicherungen.
9.2. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
10. Zahlungsverzug:
10.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
10.2. Die Kassenhebammen sind berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €10 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung:
11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
11.2. Die Kassenhebammen dürfen die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Kassenhebammen nicht verpflichtet sind, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
11.3. Die Kassenhebammen sind berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Kassenhebammen für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
12. Vertragsänderungen:
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
13. Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Villach vereinbart.
14. Schlussbestimmung:
14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
14.3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
14.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).
1.Allgemeines:
1.1. Sabrina De Zordo, Cecilia Gori & Melanie Pfeiffer sind freiberufliche Hebamme mit Sitz in 9500 Villach, Tirolerstraße 92/2 und 9587 Riegersdorf und sind in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sabrina De Zordo, Cecilia Gori & Melanie Pfeiffer (im Weiteren als „Kassenhebammen“ bezeichnet) und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klient*in“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Klientin kommt mit Unterzeichnung dieses schriftlichen Vertrages zustande.
2.2. Der unterschriebene Vertrag gilt auch als Anmeldung zum Kurs.
3. Vertragsgegenstand (funktionale Leistungsbeschreibung):
3.1. Geburtsvorbereitungskurse verschiedener Kurskonzepte, Schwangerengymnastik, Rückbildung Teil 1 und 2, Babymassage, Workshops (Hausapotheke, Beikost, Babypflege,...), Mädchenkreise, etc.. (siehe Homepage).
3.2. Die Hebammen sind bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Kurse derzeit entweder in der Tirolerstraße 92/2, 9500 Villach oder in 9587 Riegersdord 37/2 stattfinden.
4. Zahlungsbedingungen:
4.1. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Voraus, nämlich durch Überweisung auf die von den Hebammen bekannt gegebene Bankverbindung, sodass eine Vorleistungspflicht der Klientin besteht.
4.2. Vor Zahlung der Kursgebühr ist die Klientin nicht berechtigt am Kurs selbst teilzunehmen. Sollte die Klientin wegen der Nichtzahlung der Kursgebühr nicht am Kurs teilnehmen können, lässt dies den Entgeltanspruch der Hebammen in voller Höhe unberührt, wobei die Hebammen der Klientin diesbezüglich eine Mitteilung gemäß § 27a des Konsumentenschutzgesetzes zukommen lassen wird.
5. Storno:
5.1. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird der Klientin die volle Kursgebühr rückerstattet.
5.2. Bei Abmeldung zwischen 4 Wochen und 1 Woche vor Kursbeginn wird der Klientin die halbe Kursgebühr rückerstattet.
5.3. Bei Abmeldung innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn wird die Kursgebühr nicht rückerstattet.
5.4. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 3 Paaren. Bei Nichterreichen behalten sich die Hebammen das Recht vor, den Kurs bis zu einer Woche vor Beginn abzusagen.
5.5. Sollte der Kurs aus Gründen, welche von den Hebammen zu vertreten sind, nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, werden die Hebammen der Klientin einen Ersatztermin anbieten. Sollte ein Ersatztermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, wird der Klientin die anteilige Kursgebühr rückerstattet.
6. Zahlungsverzug:
6.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
6.2. Die Kassenhebammen sind berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €10 in Rechnung zu stellen.
7. Vertragsauflösung:
7.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
7.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Kassenhebammen für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
8. Vertragsänderungen:
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
9. Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Villach vereinbart.
10. Schlussbestimmung:
10.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
10.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
10.3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
10.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB). 3